Inhalte Referendariat

Hier erfährst Du grundlegende Informationen über dein Referendariat....

Seminar

Am Studienseminar erfolgt deine pädagogische und fachdidaktische Ausbildung. Dafür besuchst Du Seminare, die der systematische Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung dienen. Dein Studienseminar lernst Du während deiner Einführungsveranstaltung zum Beginn deines Referendariats näher kennen. Je nach Schulform unterscheidet sich die Zeit, die Du während deines Referendariats am Seminarort verbringst.

Lehrkräfte für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen, berufsbildenden Schulen und am Gymnasium werden monatlich acht Stunden im pädagogischen Seminar und je sechs Stunden in den fachdidaktischen Seminaren ausgebildet.

Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik werden monatlich acht Stunden im pädagogischen Seminar, drei Stunden im fachdidaktischen Seminar der ersten sonderpädagogischen Fachrichtung, drei Stunden im fachdidaktischen Seminar der zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung und sechs Stunden im fachdidaktischen Seminar des Unterrichtsfachs ausgebildet. Jeweils die Hälfte der Stunden wird für die Ausbildung in der sonderpädagogischen Förderung an allgemein bildenden Schulen verwandt (§6 APVO-Lehr vom 13.12.2021).

Deine Ausbildungslehrer betreuen dich in ihrem eigenen Unterricht. Dieser betreute Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den verantwortlichen Unterricht zuständigen Lehrkraft sichergestellt (§7 APVO-Lehr vom 13.12.2021).

Als Lehrkraft im Vorbereitungsdienst erhältst Du Ausbildungsunterricht, der aus betreutem und eigenverantwortlichem Unterricht besteht. Betreuter Unterricht wird bei ständiger oder gelegentlicher Betreuung durch die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft (deine Mentoren) erteilt (§7 APVO-Lehr vom 13.12.2021).

Während deiner Ausbildungszeit an der Schule werden dich deine Ausbildenden an deiner Ausbildungsschule besuchen und in deinem Unterricht hospitieren. Diese Termine sind individuell mit der Seminarleitung abzusprechen. Dabei müssen an mindestens einem Unterrichtsbesuch je Fach die Ausbildenden für das jeweilige Fach und für Pädagogik gemeinsam teilnehmen (großer Unterrichtsbesuch) (§7 APVO-Lehr vom 13.12.2021).

Die Anzahl der großen und kleinen Unterrichtsbesuche unterscheidet sich von Seminar zu Seminar.

Bis zum Ende deines zweiten Ausbildungshalbjahres ist von Dir eine schriftliche Arbeit anzufertigen, die sich mit einem Vorhaben oder einem Thema aus der schulischen Praxis beschäftigt. Dabei erfolgt die Bewertung von zwei Ausbildenden des Studienseminar, die von der Studienseminarleitung bestimmt werden. An dieser Stelle kann auch eine Lehrkraft treten, die zur Bewertung bereit ist (§9 APVO-Lehr vom 13.12.2021). In den meisten Fällen wird vorher im Studienseminar besprochen, welche Anforderungen an die Arbeit gestellt werden, welche Fristen einzuhalten sind und welche Kriterien bei der Bewertung angelegt werden. Zudem verfügen viele Studienseminare über bereits angefertigte Arbeiten, die für die Erstellung der eigenen Arbeit herangezogen werden können. Informiere dich darüber gerne bei deiner Seminarleitung.

In der Zeit zwischen deinem achten und zehnten Ausbildungsmonat wird mit Dir ein Gespräch über deinen Ausbildungsstand geführt. Dabei beraten deine Ausbildenden mit Dir über deinen weiteren Verlauf der Ausbildung. 

Am Ende des vierzehnten Ausbildungsmonats erhältst Du im Anschluss deine Ausbildungsnote. Diese setzt sich auch der Note des pädagogischen Seminars, der Fachseminare und der Ausbildungsschule (Schulgutachten) zusammen und wird Dir schriftlich mitgeteilt. Für die Berechnung zählt der Mittelwert der Teilnoten (§10 APVO-Lehr vom 13.12.2021). 

Die Prüfungsbehörden setzen mit den Studienseminaren die Prüfungstermine fest. Danach wird Dir dein Prüfungstermin schriftlich mitgeteilt. Dein Prüfungsausschuss setzt sich dabei aus vier Mitgliedern zusammen (Fachleiter Pädagogik, Fachleiter Fach 1, Fachleiter Fach 2 & Schulleitung) (§12 APVO-Lehr vom 13.12.2021). In der Zeit zwischen deinem achten und zehnten Ausbildungsmonat wird mit Dir ein Gespräch über deinen Ausbildungsstand geführt. Dabei beraten deine Ausbildenden mit Dir über deinen weiteren Verlauf der Ausbildung.

In deinem Prüfungsunterricht wirst Du an einem Tag in deinen beiden Fächern geprüft. Bei Sonderpädagogik erfolgt eine Prüfung in deiner sonderpädagogischen Fachrichtung und in deinem Unterrichtsfach. Dabei darfst Du in Absprache mit mit den Seminarleitern und der Schulleitung die Klassen und Lerngruppen bestimmen. Für deinen Prüfungsunterricht sind schriftliche Entwürfe anzufertigen, die Du spätestens am Tag vor deiner Prüfung im Studienseminar und in der Ausbildungsschule abgibst (§14 APVO-Lehr vom 13.12.2021). 

Nach deiner Prüfung im jeweiligen Fach reflektierst Du im Beisein deiner Prüfer deine Unterrichtsstunde. Danach wird dein Unterricht vom Prüfungsausschuss reflektiert und besprochen. Die Notenfindung erfolgt in deiner Abwesenheit durch den Prüfungsausschuss unter Berücksichtigung deines Entwurfs und der Reflexion. Danach hast Du die Möglichkeit die Prüfungsnote für den Prüfungsunterricht zu erfahren. 

Die mündliche Prüfung erfolgt im Anschluss an die beiden Prüfungsunterrichte in deinen beiden Fächern. Dabei findet die mündliche Prüfung in einem Zeitrahmen von 60 Minuten statt. Die Prüfung bezieht sich auf Grundlagen der fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und methodischen Kompetenz. Dabei sollen insbesondere Probleme der pädagogischen Praxis analysiert werden und Handlungsmöglichkeiten abgeleitet und dargestellt werden (§15 APVO-Lehr vom 13.12.2021). 

Jede Prüfungsleistung wird nach Beratung im Prüfungsausschuss von jedem Mitglied des Prüfungsausschusses mit einer der folgenden Noten bewertet:

sehr gut (1)

=

eine den Anforderungen im besonderen Maß entsprechende Leistung,

   

gut (2)

=

eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung,

befriedigend (3)

=

eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung,

   

ausreichend (4)

=

eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht,

   

mangelhaft (5)

=

eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, die jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten,

   

ungenügend (6)

=

eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten.

Aus den Einzelnoten ermittelt das vorsitzende Mitglied die Note für den Prüfungsteil. Dafür errechnet es das arithmetische Mittel der Einzelnoten. Ergeben sich Dezimalstellen, so ist nur die erste Dezimalstelle zu berücksichtigen; es wird nicht gerundet. Die errechneten Zahlen (Punktwerte der Prüfungsteile) sind den Noten wie folgt zugeordnet:

1,0 bis 1,4

=

sehr gut (1),

1,5 bis 2,4

=

gut (2),

2,5 bis 3,4

=

befriedigend (3),

3,5 bis 4,4

=

ausreichend (4),

4,5 bis 5,4

=

mangelhaft (5),

über 5,4

=

ungenügend (6).

Für die Bildung der Prüfungsnote errechnet das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses das arithmetische Mittel der Punktwerte der Prüfungsteile (§13 APVO-Lehr vom 13.12.2021). 

Deine Gesamtnote setzt sich aus Ausbildungsnote und Prüfungsnote zusammen. Dabei wird das arithmetische Mittel der beiden Noten berechnet.

Die Staatsprüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote und die Prüfungsnote mindestens „ausreichend (4)“ lauten. Anderenfalls ist die Staatsprüfung nicht bestanden. Sie ist auch nicht bestanden, wenn

1. ein Prüfungsteil mit der Note „ungenügend (6)“,

2. zwei Prüfungsteile mit der Note „mangelhaft (5)“ oder

3. ein Prüfungsteil mit der Note „mangelhaft (5)“ und ein anderer Prüfungsteil nicht mindestens mit der Note „befriedigend (3)“ bewertet wurde.

Die Prüfung wird nicht fortgesetzt, wenn sie nicht mehr bestanden werden kann.

Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses teilt dem Prüfling im Anschluss an die mündliche Prüfung die Noten der einzelnen Prüfungsteile, die Prüfungsnote und die Gesamtnote sowie das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung mit (§19 APVO-Lehr vom 13.12.2021).

Bewerbung für den Staatsdienst

Für den niedersächsischen Staatsdienst kannst Du dich auf  https://www.eis-online.niedersachsen.de bewerben.

Auf eis-online werden befristete und unbefristete Stellen ausgeschrieben.

Bitte beachte, dass Du dich schon während deines Referendariats für eine Stelle bewerben kannst. Für die Gespräche zählt dann deine Ausbildungsnote (Vornote).